Garantiebedingungen
- Die Firma Kobiela mit Sitz in Bytów (BK Barbecues) gewährt eine 24-monatige Garantie ab Kaufdatum auf Grillgeräte/Kaminöfen aus Beton sowie auf von BK Barbecues hergestelltes Zubehör.
- Die Garantiezeit verkürzt sich auf 12 Monate, wenn der Grill/die Feuerstelle für gewerbliche Zwecke erworben wird (Kauf gegen Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer).
- Die Garantie umfasst Materialfehler sowie Mängel, die auf Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
- Die Garantie umfasst nicht:
a) Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, insbesondere durch die Verwendung unzulässiger Brennstoffe;
b) Schäden, die auf eine unsachgemäße Montage, Lagerung oder Wartung des Produkts zurückzuführen sind;
c) Schäden, die während des Transports und des Entladens entstanden sind;
d) Schäden, die bei Umbauten oder Modifikationen des Grills/Kamins entstanden sind;
e) Schäden, die durch äußere Einflüsse entstanden sind (z. B. Feuer, Überschwemmung, Vandalismus usw.);
f) Abnutzungserscheinungen an der Oberfläche des Grills, die auf den Gebrauch zurückzuführen sind;
g) Mängel, die auf die Eigenschaften von Betonprodukten zurückzuführen sind und die Funktionsfähigkeit des Grills/Kaminofs nicht beeinträchtigen (siehe Hinweise);
g) der rostfreien Beschichtung, die sich durch zu hohe Temperaturbelastung verfärbt;
- Garantie-Reparaturen (Austausch) werden kostenlos durchgeführt, sofern die Garantiekarte und der Kaufbeleg vorgelegt werden.
- Art und Umfang der Reparatur werden vom Garantiegeber festgelegt.
- Die Dauer der Garantie-Reparatur sollte 28 Tage ab dem Datum der Annahme der Reklamation nicht überschreiten.
- Der Begriff „Reparatur“ umfasst nicht die in der Bedienungsanleitung vorgesehenen Maßnahmen, zu deren Durchführung der Nutzer selbst verpflichtet ist.
- Die Garantie umfasst nicht das Recht, Schadensersatz oder den Ersatz entgangener Gewinne aufgrund einer Fehlfunktion des Grills/der Betonfeuerstelle geltend zu machen.
- Die Firma BK Barbecues ist von der Gewährleistungspflicht befreit, wenn der Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs von einem Mangel des Produkts Kenntnis hatte (z. B. beim Kauf eines Produkts als „B-Ware“).
Hinweise
- Der Hersteller behält sich vor, dass bei durchgefärbten Betonelementen unterschiedliche Farbtöne auftreten können, die keinen Grund für eine Reklamation darstellen.
- Auf den hergestellten Betonelementen können Ausblühungen – Kalkausblühungen – auftreten. Das Entstehen von Ausblühungen ist ein natürliches, zufälliges und vom Hersteller völlig unabhängiges Phänomen. Es handelt sich jedoch um ein vorübergehendes Phänomen, das je nach Art und Ausprägung nach einiger Zeit verschwindet. Die oben genannten Umstände stellen keinen Grund für eine Reklamation dar.
- In einigen Fällen können Farbunterschiede bei Betonprodukten auftreten. Diese Unterschiede sind auf unterschiedliche Aushärtungsbedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Wetteränderungen) zurückzuführen. Ein wesentlicher Faktor, der die Farbveränderung der Produkte beeinflusst, ist auch das Alter des Betons. Farbunterschiede können auftreten, wenn Produkte aus verschiedenen Produktionschargen für den Bau verwendet werden. Die oben genannten Umstände stellen keinen Grund für eine Reklamation dar.